top of page
wind-power-plant-5239642_1920.jpg

Klimapaket 2024 - Änderungen ab Januar

Förderung bei Modernisierung

Wer ein Wohnhaus mit einer älteren Heizung besitzt, darf sich freuen: Im Klimapaket der Bundesregierung sind einige finanzielle Überraschungen drin. Aufgrund der hohen Förderung lohnt es sich jetzt, den alten Kessel im Keller durch ein modernes, energiesparendes Heizsystem mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Das sind die wesentlichen Inhalte des Klimapakets. BAFA-Förderprogramme im Überblick

 

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG wird in folgende Gruppen unterteilt: 

BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. 

Die neuen BEG Einzelmaßnahmen treten ab dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Keine Förderung erhalten im Übrigen Heizungsanlagen, die über 30 Jahre alt sind und gemäß der Energieeinsparverordnung ausgetauscht werden müssen. Eine Austauschpflicht liegt vor, wenn ein Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat, die Heizung älter als 30 Jahre ist und die vorhandenen Heizkessel keine Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind. Bei alten Heizkesseln wird also der vorausschauende Austausch der Anlage belohnt!

Die Förderung kann mit den angegebenen Fördersätzen von jedem Eigentümer einer Heizungsanlage vor dem Beginn der Baumaßnahme beantragt werden. Förderanträge können für Bestandsgebäude (fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt) ab dem 27. Februar 2024 gestellt werden. Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Gerne übernehmen wir bei Beauftragung sämtliche Formalitäten für Sie. 

csm_Aussenansicht-_Architektur-z_7fe56a0
wts-f2-4kollektoren.jpg

Zuschuss für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Antragstellung über KfW

      Key Facts:

  • 30% Zuschuss bei Heizungstausch für Eigennutzung sowie Vermieter und Kommunen.

  • 30% Einkommens-Bonus für Eigentümer mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000,- € (Ø versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingangetzte). Gilt nur für selbst genutzte Wohneinheiten. 

  • 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich bzw. Abwasser erschlossen oder wenn ein natürliches Kältemittel (z.B. Propan) eingesetzt wird.

  • 20% Klimageschwindigkeits-Bonus bei Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen (unabhängig vom Alter der Anlage) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (mindestens 20 Jahre in Betrieb). Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Wird bis 2037 stufenweise auf 0% reduziert.

  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage und kann nicht verlängert werden.

  • Der Zuschuss bei Heizungstausch ist mit den verschiedenen genannten Boni kombinierbar. Es besteht eine Obergrenze von 70%

  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch beträgt: 

    • 1. Wohneinheit: 30.000,- € 

    • 2. bis 6. Wohnheit: jeweils 15.000,- € 

    • ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000,- €

Zuschuss für Heizungsoptimierung - Antragstellung über Bafa

BAFA-Förderprogramme im Überblick

  Key Facts:

  • 15% Effizienzverbesserung für Heizungsanlagen, die älter als 2 und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als 20 Jahre sind. Des Weiteren nur für Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten. Was wird gefördert: Austausch Heizungspumpen, Einbau Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich, geringinvestive Umstellung auf 100% Wasserstoffbetrieb

  • 5% iSFP-Bonus für einen, durch das BAFA (Förderprogramm EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP darf maximal 15 Jahre alt sein und die Maßnahme muss in dem Fahrplan beinhaltet sein.

  • 50% Emissionsminderung Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen mit einer Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr, die älter als 2 Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen. Im Vergleich zum Ausgangswert muss eine Reduzierung der Staubemission von mindestens 80% erfolgen.     

           

          

 

 

Förderungen für Wohngebäude BEG WG 

  • Neubau, Sanierungen und Modernisierungen

  • Überführung in ein "Effizienzhaus-Niveau"

  • Förderung über:

    • Kredite und Zuschüsse können bei der KfW beantragt werden.

    • Ab 2023 erfolgt die Beantragung der Zuschussvariante ausschließlich beim Bafa.

  • Einführung von EE-Klassen (55 % der Wärme aus erneuerbaren Energien

  • Eine Übersicht der jeweiligen Tilgungszuschüsse und förderfähigen Kosten finden Sie hier

 Anpassungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (ab 28.07.2022)

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus

  • Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.

  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.

  • Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.

           

pexels-pixabay-260689.jpg

Förderungen für Nichtwohngebäude BEG NWG 

  • Neubau, Sanierungen und Modernisierungen

  • Überführung in ein "Effizienzhaus-Niveau"

  • Einführung von EE-Klassen (55 % der Wärme aus erneuerbaren Energien)

  • Einführung einer NH-Klasse (Gebäude enthält Nachhaltigkeitszertifizierung vom Bund)

  • Förderfähige Kosten: 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. € 

  • Davon erhalten Sie 5 %, also maximal 500.000 Euro als (Tilgungs-)Zuschuss

  • Förderfähige Kosten bei Fachplanung 10 € pro m² Nettogrundfläche,

      maximal 40.000 € (Förderquote 50 %)

  • Förderungen für Nichtwohngebäude BEG NWG - Kredit (263)

           

bottom of page